- pädagogische Beratung
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neben Erziehung, Unterricht, Beurteilung und Innovation eine der fünf zentralen Aufgaben im Berufsbild des Lehrers. Die pädagogische Beratung soll angesichts der Individualisierung und Differenzierung im Bildungswesen dem Lernenden helfen, die Bildungsangebote und Lernmöglichkeiten zu wählen, die die Entfaltung seiner Persönlichkeit fördern und ihm gleichzeitig berufliche und gesellschaftliche Chancen bieten. Seit dem Strukturplan für das Bildungswesen (1970) wurde die Berufsfunktion zum Teil ausgegliedert und neben der laufenden pädagogischen Beratung durch den einzelnen Lehrer ein differenziertes Beratungssystem im Bildungswesen aufgebaut. Die Aufgaben der pädagogischen Beratung lassen sich nach Zielgruppen (Eltern, Schüler, Lehrer) und Beratungsgegenstand (Laufbahnberatung, psychosoziale Beratung, Systemberatung) klassifizieren. Zur Wahrnehmung der Beratungsaufgaben werden »Beratungslehrer« eingesetzt. Das sind Lehrer aller Schulformen und Schulstufen, die neben ihrem Hauptamt als Teilzeitberater an der Schule tätig sind, an der sie auch unterrichten. Die Ausbildung zum Beratungslehrer erfolgt je nach Bundesland in einem viersemestrigen Studium oder in einer zumeist zweijährigen berufsbegleitenden Fortbildung. Die Beratungswissenschaft ist erst im Entstehen.
Universal-Lexikon. 2012.